Kostenübernahme
Die Kosten einer Psychotherapie können von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn ein entsprechender Antrag gestellt und bewilligt wird.
Zunächst finden vier probatorische Sitzungen (Probesitzungen) statt, in denen neben einer ausführlichen Diagnostik in Absprache mit Ihnen ein individueller Behandlungsplan erstellt wird. Die Kosten dieser Sitzungen müssen nicht selbst übernommen werden.
Wenn auf Grundlage dieser Gespräche die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung gesehen wird, stellen wir einen Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger, damit die Kosten Ihrer Therapie übernommen werden.
Allgemeine Finanzierungsmöglichkeiten:
- Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
- Private Krankenversicherungen (PKV)
- Selbstzahlung
- Beihilfe
- Freie Heilfürsorge