Überblick
Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die von uns angebotene Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten.
Art der Weiterbildung | Staatlich anerkannte Einrichtung für die Ausbildung Psychologischer Psychotherapeut:innen |
Fachkunde | Verhaltenstherapie |
Dauer der Weiterbildung | 3 Jahre in Vollzeit 5 Jahre in Teilzeit |
Zulassungsvoraussetzungen | Diplom oder Master in Psychologie Abgeschlossenes Studium der Medizin |
Rechtliche Grundlagen | Psychotherapeutengesetz (PsychThG), gültig seit 1. Januar 1999 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychThG-APrV) |
Bewerbungen | Bewerbungen sollten möglichst frühzeitig (etwa anderthalb bis ein Jahr im Voraus) gerne per E-Mail erfolgen. |
Beginn | Kursbeginn zweimal pro Jahr: Sommersemester (April) und Wintersemester (Oktober) Die praktische Tätigkeit I kann früher begonnen werden: Bei Beginn im Sommersemester frühestens am 1. Januar, bei Beginn im Wintersemester frühestens am 1. Juli. |
Aufbau | Theoretische Ausbildung: Mindestens 600 Stunden Praktische Ausbildung: Mindestens 600 Stunden, davon mindestens 150 Stunden unter Supervision Praktische Tätigkeit: 1.800 Stunden, davon mindestens 1200 Stunden klinisch-psychitarische Tätigkeit (PT I, mindestens ein Jahr), 600 Stunden ambulante psychotherapeutische Tätigkeit (PT II, mindestens sechs Monate) Selbsterfahrung: Mindestens 120 Stunden Freie Spitze: Mindestens 930 Stunden |
Abschluss | Staatliche Abschlussprüfung Approbation und Fachkundenachweis als Psychologischer Psychotherapeut:in bzw. Ärztlicher Psychotherapeut:in mit der Fachkunde Verhaltenstherapie |
Kosten | Die Kosten für die gesamte Weiterbildung können durch die Praktische Tätigkeit und die Praktische Ausbildung refinanziert werden. Im Rahmen dieser Tätigkeiten können weitere Einnahmen generiert werden, die die Finanzierung der Ausbildung erleichtern |
Häufige Fragen werden auch auf der Homepage der Vereinigung der universitären Institute beantwortet: unith-FAQ