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Erweiterte Fachkunde Kinder- und Jugendpsychotherapie

Seit dem Wintersemester 2018/19 bieten wir für fortgeschrittene Teilnehmer:innen der Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut:in sowie für bereits approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen (Fachkunde: Verhaltenstherapie) den Erwerb der Zusatzqualifikation „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ gemäß §6, Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarungen an.

Diese erweiterte Fachkunde befähigt approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen dazu, über einen Kassensitz für Erwachsenen-Psychotherapie auch Psychotherapien mit Kindern und Jugendlichen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Anders als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut:innen können sich Psychologische Psychotherapeut:innen mit erweiterter Fachkunde nicht auf einen Kassensitz für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie bewerben.

Anforderungen für den Erwerb der Zusatzqualifikation

Durch die Vorlage von Zeugnissen und Bescheinigungen muss nachgewiesen werden, dass eingehende Kenntnisse und praktische Erfahrungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erworben wurden:

  1. mindestens 200 Stunden Theorie der Kinder- und Jugendpsychotherapie
  2. mindestens fünf abgeschlossene Fälle und insgesamt mindestens 180 Behandlungsstunden (verschiedener Störungsbilder und Altersgruppen sowie beider Geschlechter) unter Supervision

Anmerkungen:

Die geforderten Theoriestunden können innerhalb von vier Semestern absolviert werden. Als Festpreis werden Weiterbildungsskosten in Höhe von 3.216 Euro veranschlagt, welche in monatlichen Raten innerhalb von zwei Jahren (134 Euro/Monat) zu zahlen sind.

Für die im Rahmen der Weiterbildung zu leistenden abrechnungsfähigen ambulanten Therapiestunden erhalten Sie als freie Mitarbeiter:in der Ambulanz eine Vergütung von 49 Euro/Therapiestunde.

Von den erforderlichen 180 Behandlungsstunden müssen mindestens 45 Stunden unter Supervision stattfinden, wobei mindestens 5 Stunden unter Einzel-Supervision – idealerweise zu Behandlungsbeginn (während der Probatorik) – erfolgen. Im Durchschnitt wird also jede vierte Stunde supervidiert. Die Supervisor:innen müssen vom Weiterbildungsstudiengang speziell für die KJP-Weiterbildung anerkannt sein.

Weitere Fragen?

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen in einem persönlichen Informationsgespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Anfahrt

Weiterbildungsinstitut für Psychotherapie
Saarbrücken (WIPS) GmbH
Starterzentrum II
Fuchstälchen 2
66123 Saarbrücken

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