Erweiterte Fachkunde Kinder- und Jugendpsychotherapie
Seit dem Wintersemester 2018/19 bieten wir für fortgeschrittene Teilnehmer:innen der Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut:in sowie für bereits approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen (Fachkunde: Verhaltenstherapie) den Erwerb der Zusatzqualifikation „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ gemäß §6, Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarungen an.
Diese erweiterte Fachkunde befähigt approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen dazu, über einen Kassensitz für Erwachsenen-Psychotherapie auch Psychotherapien mit Kindern und Jugendlichen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Anders als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut:innen können sich Psychologische Psychotherapeut:innen mit erweiterter Fachkunde nicht auf einen Kassensitz für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie bewerben.
Anforderungen für den Erwerb der Zusatzqualifikation
Durch die Vorlage von Zeugnissen und Bescheinigungen muss nachgewiesen werden, dass eingehende Kenntnisse und praktische Erfahrungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erworben wurden:
- mindestens 200 Stunden Theorie der Kinder- und Jugendpsychotherapie
- mindestens fünf abgeschlossene Fälle und insgesamt mindestens 180 Behandlungsstunden (verschiedener Störungsbilder und Altersgruppen sowie beider Geschlechter) unter Supervision
Anmerkungen:
Die geforderten Theoriestunden können innerhalb von vier Semestern absolviert werden. Als Festpreis werden Weiterbildungsskosten in Höhe von 3.216 Euro veranschlagt, welche in monatlichen Raten innerhalb von zwei Jahren (134 Euro/Monat) zu zahlen sind.
Für die im Rahmen der Weiterbildung zu leistenden abrechnungsfähigen ambulanten Therapiestunden erhalten Sie als freie Mitarbeiter:in der Ambulanz eine Vergütung von 49 Euro/Therapiestunde.
Von den erforderlichen 180 Behandlungsstunden müssen mindestens 45 Stunden unter Supervision stattfinden, wobei mindestens 5 Stunden unter Einzel-Supervision – idealerweise zu Behandlungsbeginn (während der Probatorik) – erfolgen. Im Durchschnitt wird also jede vierte Stunde supervidiert. Die Supervisor:innen müssen vom Weiterbildungsstudiengang speziell für die KJP-Weiterbildung anerkannt sein.
Weitere Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen in einem persönlichen Informationsgespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.