• Tel. (Sekretariat): 0681 / 94553730
  • Zur Anmeldung für Psychotherapie geht es hier entlang

Psychologische Psychotherapie

Seit dem Sommersemester 2015 bieten wir für Psycholog:innen mit Diplom- oder Masterabschluss eine Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) an, die bei erfolgreichem Abschluss zu der staatlichen Zulassung zur Berufsausübung (Approbation) als Psychologische Psychotherapeut:in in dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie führt.

Mit der Approbation als Psychologische Psychotherapeut:in ist es möglich, für alle Altersgruppen selbstständig und eigenverantwortlich heilkundliche Psychotherapie auszuüben. Zudem ermöglicht die Approbation den Erwerb einer Kassenzulassung und damit die Abrechnung von psychotherapeutischen Heilbehandlungen über die gesetzlichen Krankenkassen.

  • Überblick

    Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die von uns angebotene Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut:in.

    Art der Weiterbildung Staatlich anerkannte Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut:in (Fachkunde Verhaltenstherapie)
    Rechtliche Grundlagen Psychotherapeutengesetz (PsychThG), gültig seit 1. Januar 1999
    Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychThG-APrV)
    Dauer der Weiterbildung 3 Jahre in Vollzeit
    5 Jahre in Teilzeit
    Ausbildungsbestandteile Theoretische Ausbildung: Mindestens 600 Stunden
    Praktische Ausbildung: Mindestens 600 Stunden, davon mindestens 150 Stunden unter Supervision
    Praktische Tätigkeit: 1.800 Stunden, davon mindestens 1200 Stunden klinisch-psychiatrische Tätigkeit (PT I, mindestens ein Jahr), 600 Stunden ambulante psychotherapeutische Tätigkeit (PT II, mindestens sechs Monate)
    Selbsterfahrung: Mindestens 120 Stunden
    Freie Spitze: Mindestens 930 Stunden
    Abschluss Nach staatlicher Abschlussprüfung Approbation als Psychologische Psychotherapeut:in mit Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie
    Ausbildungskosten 21.630 Euro
    Zulassungsvoraussetzungen Diplom oder Master in Psychologie
    Bewerbungen Möglichst frühzeitig (etwa anderthalb bis ein Jahr im Voraus), gerne per E-Mail
    Ausbildungsbeginn Jeweils im Sommersemester (April) und Wintersemester (Oktober), frühestens aber zum Datum der letzten Prüfungsleistung des Master-Studiums (Individuelles Gespräch mit Dr. Anke Kirsch)
  • Vorteile
    • Strukturierte, qualifizierte Anleitung zur selbstständigen Ausübung von Psychotherapie
    • Angenehme Arbeitsatmosphäre
    • Kleine Ausbildungsgruppen von maximal 20 Teilnehmer:innen
    • Persönliche Betreuung und Unterstützung durch feste Ansprechpartner:innen mit einem individuellen Entwicklungsgespräch je Semester
    • Auswahl theoretischer Inhalte und praxisorientierter Techniken auf Basis neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse der Psychotherapieforschung
    • Vermittlung von Verfahren aus der Ersten und Zweiten und vor allem der Dritten Welle der Verhaltenstherapie, z.B. Schematherapie, Acceptance and Commitment Therapy (ACT), Cognitive Behavioral Analysis System of Psychotherapy (CBASP), Klärungsorientierte Psychotherapie (KOP) sowie Achtsamkeitsbasierte Verfahren
    • Besonderer Schwerpunkt im Bereich der Behandlung von Traumafolgestörungen
    • Integrativer Ansatz in Form von Seminaren im Bereich anderer psychotherapeutischer Schulen, z.B. Psychodynamische Verfahren oder Systematische Therapie
    • Möglichkeit zum Erwerb der Zusatzqualifikationen Hypnotherapie, Autogenes Training und Gruppenpsychotherapie
    • Dozent:innen mit ausgewiesener wissenschaftlicher wie praktischer Expertise
    • Unterstützung Ihrer Behandlungen durch erfahrene Supervisor:innen im Rahmen von Einzel- und Gruppensupervisionen
    • Möglichkeit der Akkreditierung von Supervisor:innen aus dem Ihnen bekannten Umfeld bei entsprechender Qualifikation
    • Selbsterfahrung in Gruppenform durch ausgewiesene Selbsterfahrungsleiter:innen
    • Regelmäßige Evaluation der Qualität der praktischen und theoretischen Ausbildung mit modernen Evaluationstools
    • Möglichkeit zur konstruktiven Mitwirkung, z.B. im PiA-Senat
    • Kooperationen mit qualifizierten Fachkliniken und klinischen Einrichtungen im Saarland und in Rheinland-Pfalz
    • Individuelle Lösungen für promovierende Weiterbildungsteilnehmer:innen
    • Umfangreiche Präsenzbibliothek mit der Möglichkeit zur Ausleihe von Fachliteratur
  • Bestandteile

    Die theoretische Ausbildung

    Die theoretische Ausbildung erstreckt sich auf die zu vermittelnden Grundkenntnisse für die psychotherapeutische Tätigkeit und im Rahmen der vertieften Ausbildung auf Spezialkenntnisse in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.
    Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 600 Unterrichtsstunden und ist auf drei Jahre ausgelegt, kann jedoch auch schneller absolviert werden, je nach dem wie viele Theorieveranstaltung pro Semester belegt werden. Bei einer Vollzeitausbildung sind etwa 200 Stunden pro Ausbildungsjahr vorgesehen.

    Wichtige Bereiche der theoretischen Ausbildung:

    • Theoretische Grundlagen und übergreifende Themen
    • Diagnostik, Informationsgewinnung und Therapieplanung
    • Psychische Störungen und Interventionsmethoden
    • Spezifische Interventionsverfahren und Zielgruppen
    • Weitere psychotherapeutische Verfahren
    • Optionale Veranstaltungen

    Alle Veranstaltungen finden zu den Vorlesungszeiten der Universität des Saarlandes an Freitagen (16:15 Uhr bis spätestens 21:15 Uhr) und Samstagen (9:15 Uhr bis – je nach Länge des Seminars – 12:25 / 14:25 /16:05 / 17:45 Uhr) in den Räumen des Weiterbildungsinstituts oder der Universität statt.

    Bei Interesse senden wir Ihnen sehr gerne unser aktuelles Curriculum sowie exemplarische Curricula vorheriger Semester zu. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.

    Die praktische Tätigkeit

    Die Praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht sowie von Kenntnissen anderer Störungen, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist.

    Die Praktische Tätigkeit umfasst mindestens 1800 Stunden und ist in Abschnitten von mindestens drei Monaten abzuleisten. Erbracht werden müssen
    • mindestens 1.200 Stunden (Praktische Tätigkeit I bzw. “Psychiatriejahr”) an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist oder die von der nach § 10 Abs. 4 Psychotherapeutengesetz zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen wird, und
    • mindestens 600 Stunden (Praktische Tätigkeit II) an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung oder in der Praxis einer Ärzt:in mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie oder einer Psychologischen Psychotherapeut:in

    Eine Übersicht der kooperierenden Einrichtungen, in denen PT I und/oder PT II absolviert werden können, finden Sie hier

    Hinweis: Für den Beginn der Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie an unserem Institut ist es nicht erforderlich, bereits eine Einrichtung für die Praktische Tätigkeit I gefunden zu haben. Wir unterstützen Sie in diesem Zusammenhang sehr gerne bei der Suche nach einer für Sie geeigneten Klinik.

    Die praktische Ausbildung

    Die Praktische Ausbildung ist Teil der vertieften Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patienten mit Störungen mit Krankheitswert. Zu den Störungsbildern zählen Traumafolgestörungen, Depressionen, Angststörungen, Zwangsstörungen, Somatoforme Störungen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Schlafstörungen, Sexuelle Funktionsstörungen und Psychotische Erkrankungen.

    Die Praktische Ausbildung umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens sechs Patientenbehandlungen sowie mindestens 150 Supervisionsstunden, von denen mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision durchzuführen sind. Im Durchschnitt wird also jede vierte Stunde supervidiert. Die Supervision kann auf Wunsch auch online über einen vom WIPS bereitgestellten datenschutzkonformen Anbieter durchgeführt werden. Eine Liste unserer Supervisor:innen finden Sie hier.

    Alle 600 Behandlungsstunden müssen in der Ausbildungsambulanz absolviert werden.

    Die Selbsterfahrung

    Gegenstand der Selbsterfahrung sind die Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln unter Einbeziehung biographischer Aspekte sowie bedeutsame Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit einer therapeutischen Beziehung und mit der persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf.

    Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 120 Stunden und wird in Blockveranstaltungen am Wochenende (Freitags bis Sonntags) angeboten.

    Eine Übersicht unserer Selbsterfahrungsleiter:innen finden Sie hier.

    Die freie Spitze

    Die Freie Spitze dient der individuellen Schwerpunktsetzung im Rahmen der Ausbildung und umfasst mindestens 930 Stunden.

    Mögliche anrechenbare Tätigkeiten:

    • Überhang aus Theorie und praktischer Tätigkeit
    • Zusätzliche externe Selbsterfahrung, (Online-)Seminare, Fort und Weiterbildungen (z.B. Schematherapie)
    • Überhang aus praktischer Ausbildung (z.B. Vor und Nachbereitungszeit von Therapiestunden, Supervision)
    • Literaturstudium
    • Praktisches Methodentraining
    • Intervision
    • PiA- und berufspolitisches Engagement
    • Ausbildungsbegleitende Promotion oder Mitwirkung an Forschungsprojekten der Klinischen Psychologie an einer Universität
    • Ausbildungsbegleitende Tätigkeiten oder Ehrenämter mit psychologischem, psychosozialem und/oder psychotherapeutischem Bezug (z.B. Krisentelefon)

    Die Prüfung

    Am Ende der Ausbildung steht eine staatliche Prüfung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten. Diese Prüfung erfolgt jeweils durch die zuständliche Landesbehörde (im Saarland: Zentralstelle für Gesundheitsberufe/Landesprüfungsamt) in Zusammenarbeit mit unserem Ausbildungsinstitut. Die Prüfungsvoraussetzungen bestimmt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV).

    Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
    • Schriftlicher Teil: 120 Minuten
    • Mündlicher Teil: 30 Minuten Einzelprüfung und bei vier Teilnehmern 120 Minuten Gruppenprüfung (bei weniger Teilnehmern verringert sich die Dauer anteilig)

    Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie von der Landesbehörde ein Zeugnis über die erfolgreich abgeschlossene staatliche Prüfung mit dem Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie, das die Voraussetzung des Antrags auf Approbation darstellt.

  • Kosten und Einnahmen

    Als Festpreis werden für die theoretische Ausbildung und die Selbsterfahrung Ausbildungskosten in Höhe von 12600 Euro veranschlagt, welche in monatlichen Raten innerhalb von 3 Jahren (350 Euro/Monat) zu zahlen sind. Weitere Kosten entstehen im Verlauf der Ausbildung durch die Supervisionsgebühren, die direkt an die Supervisor:innen gezahlt werden, sowie durch die Anmeldung zur Abschlussprüfung beim Landesprüfungsamt.
    Für die im Rahmen der Ausbildung zu leistenden abrechnungsfähigen ambulanten Therapiestunden (praktische Ausbildung) erhalten Sie als freie Mitarbeiter:in der Ambulanz eine Vergütung von 48 Euro/Therapiestunde. Alle 600 Therapiestunden müssen in der Ausbildungsambulanz abgeleistet werden.

    Kosten
    Theoretische Ausbildung und Selbsterfahrung 12.600 Euro
    100 Gruppen-Supervisionen à 45 Euro 4500 Euro
    50 Einzel-Supervisionen à 90 Euro 4500 Euro
    Gebühr für die Anmeldung zur Abschlussprüfung 30 Euro
    Gesamt 21.630 Euro
    Einnahmen
    Therapiehonorare für 600 Therapiestunden (48 Euro/Stunde)* 28800 Euro
    Gesamt 28800 Euro
    Bilanz + 7170 Euro

    * Alle Angaben sind ohne Gewähr, da die Vergütung durch die Krankenkassen erfolgt und variieren kann.

  • Finanzierung

    Neben der Refinanzierung im Rahmen der Ausbildung stehen eine Reihe weiterer Optionen zur Verfügung, um die Psychotherapie-Ausbildung zu finanzieren. Im Folgenden haben wir eine kleine Auswahl, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, für Sie zusammengetragen:

    • Einnahmen aus abrechnungsfähigen Behandlungen während der Praktischen Tätigkeit und der Praktischen Ausbildung
    • Aufnahme einer weiteren Tätigkeit im Rahmen einer Teilzeitausbildung über fünf Jahre
    • Aufnahme eines Kredits zu oft günstigen Zinsbedingungen (z.B. Deutsche Apotheker- und Ärztebank)
    • Beantragung eines Bildungskredits, bei dem die ersten beiden Jahre der Ausbildung gefördert werden können (Maximalvolumen: 7.200 Euro), wobei kein Rechtsanspruch auf einen solchen Kredit besteht
    • Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) für Vollzeitausbildungen, wobei sowohl das eigene Einkommen und Vermögen sowie die finanzielle Situation der Eltern berücksichtigt werden

    Je nach Klinik kann die Vergütung der Praktischen Tätigkeit teilweise stark variieren. Falls sich in Zusammenhang mit der Finanzierung Ihrer Ausbildung während der Praktischen Tätigkeit Probleme oder Fragen ergeben, helfen wir Ihnen gerne in einem individuellen Gespräch weiter und suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen, die Finanzierung der Ausbildung auf Grundlage der bereits genannten Optionen zu stemmen.

  • Bewerbung

    Bewerbungen für einen Ausbildungsbeginn zum Sommersemester (April) oder Wintersemester (Oktober) sind jederzeit möglich und sollten so früh wie möglich erfolgen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut:in ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Psychologie (Master oder Diplom) an einer inländischen Universität oder einer gleichgestellten Hochschule. Das Fach Klinische Psychologie muss Teil der Abschlussprüfungen gewesen sein. Bewerber:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder einem nicht-europäischen Land müssen einen Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium im Fach Psychologie erbringen, wobei das Fach Klinische Psychologie ebenfalls Gegenstand der Prüfungen gewesen sein muss.

    Bitte bewerben Sie sich bereits vor Abschluss ihres Studiums um einen Ausbildungsplatz, wenn Sie diesen nach Ende des Studiums zeitnah antreten möchten. Dabei sollten Sie in Ihrer Bewerbung angeben, wann Sie ihr Studium voraussichtlich abschließen werden und zu welchem Zeitpunkt Sie mit der Ausbildung beginnen möchten. Die Ausbildung kann allerdings frühestens zum Datum der letzten Prüfungsleistung des Master-Studiums begonnen werden.

    Erforderliche Unterlagen

    • Kopie Ihres Bachelor-Zeugnisses
    • Kopie Ihres Masterzeugnisses (bei noch nicht beendetem Studium: Transcript of Records bzw. Bescheinigung des Prüfungsamtes über die letzte Prüfungsleistung)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit einer Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs
    • Angaben zu bisherigen Praktika
    • Zeugnisse bisheriger Berufstätigkeiten (wenn vorhanden)
    • Zeugnisse bisheriger Weiterbildungen (wenn vorhanden)
    • Gegebenenfalls Referenzen

    Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder in schriftlicher Form an folgende Adresse zu:

    Weiterbildungsinstitut für Psychotherapie Saarbrücken (WIPS)
    z.H. Dr. Anke Kirsch
    Fuchstälchen 2
    66123 Saarbrücken

Bitte zögern Sie bei weiteren Fragen oder Unklarheiten nicht, uns per E-Mail oder telefonisch (0681 / 94553730) zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Häufige Fragen zur Ausbildung (sowie deren Reform) werden auch auf der Homepage der Vereinigung der universitären Institute beantwortet: unith-FAQ

Anfahrt

Weiterbildungsinstitut für Psychotherapie
Saarbrücken (WIPS) GmbH
Starterzentrum II
Fuchstälchen 2
66123 Saarbrücken

Routenplanung
REDAXO 5 rocks!